Laut Straßenverkehrsordnung:
§24 StVO- „Inlineskates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne der Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgänger entsprechend.“
In vielen Städten gibt es Skate-Parks, Skate-Hallen und auf vielen Radwegen hast du auch gute Möglichkeiten. Aber Achtsamkeit, Aufmerksamkeit und Rücksicht sind immer und überall geboten.

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